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01 Jan1928

1928

Verfasst von Archivar.

Obligatorisches Vereinsorgan des Zentralvorstandes Schweizerischer Wasserfahrer

Schon die Jahressitzung am 29. Januar liess erkenne, dass der gefasste Beschluss, dem Zentralverband Schweizerischer Wasserfahrvereine beizutreten nicht ohne Folgen für die Arbeitstätigkeit des Vereines bleiben wird. Die Verordnungen, Bestimmungen, Berichterstattungen usw... haben dem Präsidenten manche Stunden Arbeit gekostet, bis alles zur Zufriedenheit des Vorstandes klappte. Teilweise sehr erschwerend war der Umstand, dass die vielen Verordnungen und Beschlüsse des Zentralvorstandes in den Statuten nicht enthalten waren und aus diesem Grunde Wegleitungen für gewisse Bestimmungen daraus nicht ersichtlich waren. Auch wirkte sich das passive Verhalten einzelner Mitglieder gegen die Verbandsanordnungen erschwerend für ein gedeihliches Arbeiten aus. Hauptsächlich wurde gegen die Versicherungsprämie Sturm gelaufen. Mancher Alte konnte es nicht begreifen, dass nun bevor an Freifahrten gedacht werden konnte, seine Versicherung geregelt sein musste. Durchgeführt sind die Vorschriften doch geworden und sicher nicht zum Schaden des Vereins oder seiner Mitglieder. Ferner haben es doch die Versicherungsbestimmungen zustande gebracht, das die Aktiven schwimmkundig sein müssen und zu diesem Zweck wurde auch unter dem Protektorat des Mitgliedes und Schwimmmeisters Louis Madörin für Schwimmkundige und Schwimmunkundige Kurse eingeführt, die das schöne Resultat zeigten, dass Hofstetter Eid schon nach 2 Stunden sich zum Wettschwimmen am Kantonalen Wettfahren anmelden wollte. Also sportshalber hat der Verbandsbeitritt nur Nutzen gebracht.

Am 3. März erfolgte die offizielle Aufnahme in den Zentralverband. Der 30. März brachte mit der Post den "Wasserfahrer", das offizielle Verbandsorgan, zum ersten mal ins Haus.

 

An Unfällen war in diesem Jahr nur einer zu verzeichnen: Der Unfall ereignete sich auf der Pfingstfahrt Luzern-Basel am 28. Mai. Infolge Entzündung einer Pulverbüchse zog sich ein Mann Verletzungen und Brandwunden an Kopf und beiden Händen zu. Die Arbeitsunfähigkeit betrug 6 Wochen.

An der außerordentlichen Generalversammlung wurden die Austritte von 7 Mitgliedern bekanntgegeben. Es waren dies: Werner Schöpfer, Walter Schöpfer, Fernand Schöpfer, Rudolf Hunziker, Emil Hunziker, Fritz Lüden und Konrad Früh. (Diese 7 wurden später Gründer des Wasserfahrvereins Muttenz).

Die Delegierten wiesen den Vorwurf zurück, in Bern prassender Lebensweise gepflogen zu haben, konnten doch nicht von den Delegiertengeldern Fr. 20.-- der Vereinskasse zurückgegeben werden. Diese Seltenheit wurde denn auch gebührend bewundert und applaudiert.

 

Eduard Hofstetter fand es sehr bedauerlich, dass der alten traditionellen Sitte, an der Jahresversammlung dem Freitrunke obliegen zu können, von Vorstandsseite so wenig Sympathie entgegengebracht werde. Darum lautete sein Antrag auf ein Fass Bier zu Lasen der Vereinskasse. Das Abstimmungsergebnis zeigte denn auch rührende Einstimmigkeit unter den Mitgliedern für den Antrag Hofstetter.

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